Gefahrensymbole (Gefahrenpiktogramme) sind grafische Bildelemente mit einem hohen Erkennungs- und Wiedererkennungswert, die auf eine Gefahr hinweisen, welche von einem chemischen Stoff, einem chemischen Produkt oder einer chemischen Zubereitung ausgehen.
Die Gefahrstoffkennzeichnung ist durch verschiedene rechtliche Regelungen vorgeschrieben und erfolgt zusammen mit einer Kurzbeschreibung der Gefahr und entsprechenden Sicherheitshinweise.
In der Europäischen Union sind seit 2009 mit gewissen Übergangsfristen (siehe CLP-Verordnung) die im GHS-System vorgegebenen Gefahrenpiktogramme (GHS-Symbole) in Kombination mit den HP-Sätzen zur Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen vorgeschrieben. Zusätzlich können Warnzeichen angebracht werden.
Die GHS-Gefahrstoffkennzeichnungen sowie die bisher gültigen Gefahrensymbole der Stoff- und Zubereitungsrichtlinie sind in nachfolgender Tabelle gegenübergestellt:
GHS-Piktogramme
GHS-System | Stoff- und Zubereitungsrichtlinie | ||||
Kodierung | GHS-Gefahrsymbol | Bezeichnung | Altes Gefahrsymbol | Gefahrenbezeichnung | Kennung |
GHS01 | Explodierende Bombe | explosionsgefährlich | E | ||
GHS02 | Flamme | leichtentzündlich hochentzündlich | F F+ | ||
GHS03 | Flamme über Kreis | Leichtentzündlich brandfördernd | O | ||
GHS04 | Gasflasche | Keine Entsprechung | |||
GHS05 | Ätzwirkung | Ätzend | C | ||
GHS06 | Totenkopf mit gekreuzten Knochen | giftig sehr giftig | T T+ | ||
GHS07 | Ausrufezeichen | Keine Entsprechung | |||
GHS08 | Gesundheitsgefahr | Keine Entsprechung | |||
Keine Entsprechung | gesundheitsschädlich reizend | Xn Xi | |||
GHS09 | Umwelt | umweltgefährlich | N |
Unterhalb des GHS-Gefahrenpiktogramms werden die Hinweise 'Gefahr' oder 'Achtung' angebracht und mit den Gefahrenhinweisen und Sicherheitshinweisen der [[HP-Sätze]] ergänzt.
Signalwörter
Nicht allen Gefahrensymbolen dürfen die Signalwörter 'Achtung' (für weniger schwerwiegende Gefahren) bzw. 'Gefahr' (für schwerwiegende Gefahren) beigeordnet werden. Erlaubt sind (vgl. auch [[Kennzeichnungsetikett]]):
Signalwort | GHS 01 | GHS 02 | GHS 03 | GHS 04 | GHS 05 | GHS 06 | GHS 07 | GHS 08 | GHS 09 |
Achtung | Nicht erlaubt | ||||||||
Gefahr | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt |
Rangfolgeregelung
Ist nach der Einstufung eines Stoffes oder Gemisches mehr als ein Gefahrenpiktogramm auf dem Kennzeichnungsetikett erforderlich, so sind folgende Rangfolgeregelungen anzuwenden, um die Anzahl der erforderlichen Gefahrensymbole zu verringern (vgl. Artikel 26 der CLP-Verordnung [2]):
GHS-Kennzeichnung | Rangfolge-Regelung | |
Die Kennzeichnung mit GHS02 und GHS03 | kann entfallen, es sei denn, mehrere Gefahrensymbole sind verbindlich. | |
GHS01 | So sind die selbstzersetzlichen Stoffe und Gemische des Typs B sowie Organische Peroxide Typ B sowohl mit der explodierenden Bombe als auch mit der Flamme zu kennzeichnen. | |
Keine Kennzeichnung mit GHS07 . | ||
GHS06 | ||
Keine Kennzeichnung mit GHS07 . | für Hautreizung (H315) oder Augenreizung (H319). | |
GHS05 | ||
Keine Kennzeichnung mit GHS07 . | für Sensibilisierung der Haut (H317) oder Hautreizung (H315) oder Augenreizung (H319). | |
GHS08 |
Quellen und weitere Informationen
[1] - Pictograms:
UNECE - Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS).
[2] - CLP-Verordnung:
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Rechtsvorschrift, Gesetzestext.
Kategorie: Gefahrstoffe
Aktualisiert am 05. Dezember 2017.
Permalink: https://www.internetchemie.info/chemie-lexikon/symbole/gefahrensymbole.php
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