Insgesamt bringt REACH Änderungen in Bezug auf die Behandlung von
Polymeren und Monomeren mit sich. Deshalb geht REACH-Info 3 intensiv
auf die Definition von Polymeren im neuen europäischen
Chemikalienrecht ein. Zudem erläutert die Broschüre die
Voraussetzungen, unter denen Monomere registriert werden müssen.
Darüber hinaus stellt die Broschüre die Unterschiede in der Behandlung
dieser Stoffe zwischen REACH und dem bisherigen Chemikalienrecht dar.
Zusammen mit Themen wie die No-longer Polymere, Polymere und der
Erzeugnisbegriff oder Polymere als Bestandteil von Zubereitungen
beleuchtet die Broschüre ausführlich diese Besonderheiten unter REACH.
Dabei verdeutlichen Beispiele die gesetzlichen Regelungen.
Die kostenlose Broschüre "REACH-Info 3: Besonderheiten bei Polymeren
und Monomeren" befindet sich als Download im PDF-Format auf der unten
genannten Webseite.
Mit der REACH-Verordnung trat am 1. Juni 2007 ein neues, europaweit
geltendes Chemikalienrecht in Kraft. REACH steht für Registrierung,
Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and
Authorisation of Chemicals). Künftig werden rund 30.000 Stoffe, die
sich auf dem europäischen Markt befinden, bei der neuen europäischen
Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert.
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