Am 1. Dezember 2008 um Mitternacht (MEZ) endet die Frist zur Vorregistrierung. Inzwischen sind über 2 Millionen Vorregistrierungen aus der gesamten EU bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingegangen; deutlich mehr als die ursprünglich erwarteten 150.000. Über 6.000 deutsche Firmen haben bisher diese Möglichkeit genutzt. Firmen, die die Vorregistrierungspflicht nicht einhalten, können die entsprechenden Übergangsregelungen nicht in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass der jeweilige Stoff vor einer weiteren Herstellung, beziehungsweise Einfuhr bei der ECHA sofort registriert werden muss. Die Überwachung erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden. Doch auch die Firmen, die ihre Stoffe vorregistriert haben, werden jetzt beginnen, die Registrierungsdossiers für ihre Stoffe zusammenzustellen. Hier läuft die erste Registrierungsfrist bis zum 1. Dezember 2010. Ein Austausch der Daten wird in Foren zum Austausch von Stoffinformationen (SIEFs) erfolgen, die sich bereits während der Vorregistrierungsphase gebildet haben. Dieser Austausch ist zwingend, um Wirbeltierversuche zu vermeiden. Schließlich dürfen laut Artikel 26 der REACH Verordnung Studien mit Wirbeltierversuchen für einen gleichen Stoff nicht wiederholt werden. Weiterhin verringern sich die Gebühren bei der ECHA, wenn Stoffdaten gemeinsam eingereicht werden. Die nationale Auskunftsstelle - REACH Helpdesk der Bundesbehörden, eingerichtet bei der BAuA, wird die betroffene Industrie bei der Erfüllung Ihrer Registrierungspflichten unterstützen und beraten.
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