Die gesetzlichen Anwendungszwecke dieser Klassifikation sind im
Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Danach sind gemäß § 73
Abs. 8 SGB V die DDD-Angaben eine rechtssichere Grundlage für die
Bestimmung von Tagestherapiekosten, durch welche dem Arzt der
Vergleich von Arzneimittelkosten erleichtert werden soll. Dabei dienen
die DDD-Angaben als Durchschnittsgröße, die nicht notwendigerweise die
im Einzelfall angewendete Dosierung eines Arzneimittels wiedergibt.
Dies gilt entsprechend auch für die auf dieser Basis errechneten
Tagestherapiekosten.
Das DIMDI stellt hochwertige Informationen für alle Bereiche des
Gesundheitswesens zur Verfügung. Es entwickelt und betreibt
datenbankgestützte Informationssysteme für Arzneimittel- und
Medizinprodukte und verantwortet ein Programm zur Bewertung
medizinischer Verfahren und Technologien (Health Technology Assessment,
HTA). Das DIMDI ist Herausgeber amtlicher medizinischer
Klassifikationen wie ICD-10-GM oder OPS und pflegt medizinische
Terminologien, Thesauri, Nomenklaturen und Kataloge (z. B. MeSH, UMDNS,
Alpha-ID, LOINC, OID), die u.a. für die Gesundheitstelematik von
Bedeutung sind.
Das DIMDI ermöglicht den Online-Zugriff auf seine Informationssysteme
und 70 Datenbanken aus der gesamten Medizin. Dazu entwickelt und
pflegt es moderne Software-Anwendungen und betreibt ein eigenes
Rechenzentrum.
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