Dazu gehören die Entwicklung und Einführung weniger gefährlicher
Stoffe, Produkte und Verfahren ebenso wie modellhafte Lösungen für
sicherheitstechnische, organisatorische und hygienische Anforderungen
beim Umgang mit Gefahrstoffen. Aber auch Initiativen im Bereich der
Schulung, Motivation oder Mitarbeiterbeteiligung sowie besondere
Verdienste um das Erkennen stoffbedingter Gefahren am Arbeitsplatz und
der öffentliche Einsatz für den Gefahrstoffschutz gelten als
preiswürdig. Teilnehmen können Einzelpersonen, Personengruppen,
Firmen, Organisationen.
Nennungen für den Preis können bis zum 31. März 2008 formlos an die
BAuA in Dortmund erfolgen. Die Unterlagen sollten eine
Charakterisierung des Teilnehmers, der Art der durchgeführten
Maßnahmen und der erreichten bzw. erwarteten Verbesserung enthalten,
sowie eine etwa 1-seitige Kurzfassung dieser Angaben. Eingereichte
Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die BAuA ist berechtigt, die
eingereichten Beiträge öffentlich darzustellen. Die Preisträger werden
bis spätestens Ende Juli 2008 benachrichtigt.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury. Im
Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb um den Deutschen
Gefahrstoffschutz-Preis ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Die Preisverleihung erfolgt anlässlich des Kongresses Arbeitsschutz
aktuell 2008 Anfang Oktober 2008 in Hamburg. Die prämierten Beiträge
sollen in der DASA präsentiert werden.
Die Ausschreibung befindet sich auf der BAuA-Homepage im Bereich
"Themen von A-Z" in der Rubrik Gefahrstoffe. Weitere Informationen
bei: Judith kleine Balderhaar, Tel.: 0231. 90 71 25 94, E-Mail:
kleine-balderhaar.judith@baua.bund.de
Beispiele guter Praxis aus den vergangenen Wettbewerben enthält die
Broschüre "Neue Ideen gesucht - hervorragende Lösungen gefunden: 5 mal
Gefahrstoffschutzpreis". Die kostenlose Broschüre befindet sich im
Bereich Publikationen auf der BAuA-Homepage (siehe unten).
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