Jetzt hat die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit der Übersetzung des Leitfadens "Guidance for identification and naming of substances under REACH" einen Anfang gemacht. Das Dokument befindet sich als "Leitfaden zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen unter REACH" auf der Homepage der Nationalen Auskunftsstelle im Bereich "Themen von A-Z" in der Rubrik Stoffidentität (siehe unten). Der Leitfaden gibt Unternehmen, die von der Registrierungspflicht unter REACH betroffen sind, Regeln an die Hand, um Stoffe zu bezeichnen und zu identifizieren. Die richtige Bezeichnung von Stoffen hat eine große Bedeutung für die Unternehmen. In der zurzeit stattfindenden Vorregistrierungsphase gehen einige Hunderttausend Dossiers bei der Chemikalienagentur in Helsinki elektronisch ein. Dabei ist das zentrale Element dieser Dossiers die chemische Identität der Stoffe. Über sie sollen sich Hersteller und Importeure von identischen Stoffen finden, um dann in einem zweiten Schritt gemeinsame Daten einzureichen. Zum einen sparen die Betriebe durch dieses Vorgehen Kosten. Zum anderen spielt der Tierschutzgedanke an dieser Stelle eine ganz entscheidende Rolle. Hersteller oder Importeure von identischen Stoffen dürfen Versuche an Wirbeltieren nur einmal durchführen.
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