Vorschriften und Regeln zu Gefahrstoffen am Arbeitsplatz werden immer zahlreicher; ebenso zahlreich sind die Quellen, in denen sie zu finden sind. Die neue Gefahrstoffliste des IFA (ehemals BGIA) hilft dem Arbeitsschutzpraktiker den Überblick zu behalten. Sie enthält Luftgrenzwerte und biologische Grenzwerte, informiert über deren Herkunft, Einstufung und Kennzeichnung, gibt Hinweise zur Gefahr der Sensibilisierung durch die genannten Stoffe und zu ihrer Aufnahme über die Haut, geht auf ärztliche und medizinische Vorgaben ein, beschreibt Messverfahren und verweist auf wesentliche in Deutschland geltende Verordnungen, Richtlinien und Regeln für Gefahrstoffe. Die Gefahrstoffliste ist damit ein Grundlagenwerk für die Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber laut Gefahrstoffverordnung in seinem Betrieb durchführen muss. Die Liste enthält die vorgeschriebenen Einstufungen und Kennzeichnungen von Stoffen und Gemischen gemäß der GHS-(CLP)-Verordnung 1272/2008 (einschließlich 1. Anpassung), die in der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“ aufgeführten Stoffe, die Luftgrenzwerte (TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“), die Biologischen Grenzwerte – BGW (TRGS 903), sowie Hinweise u.a. zu Messverfahren (DFG, BGI 505, BGIA-Arbeitsmappe, HSE, NIOSH, OSHA), zur Arbeitsmedizin und auf stoffbezogene Regelungen in der GefStoffV, der Chem-VerbotsV, den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie auf berufsgenossenschaftliche Regelungen. Die Gefahrstoffliste wurde im Dezember 2009 erstellt und erscheint deshalb noch unter der alten Bezeichnung BGIA-Report. Sie enthält aber die maßgeblichen Vorgaben für das Jahr 2010. Die Gefahrstoffliste kann im Internet heruntergeladen [siehe unten] oder als Druckfassung über ifa-info@dguv.de kostenlos bestellt werden.
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