Vertreter von Bund und Bundesländern erstellen derzeit Stofflisten, die Behörden, Lebensmittelunternehmern und Verbrauchern die Beurteilung von Stoffen, welche als Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten auf den Markt kommen, erleichtern sollen.
Einen ersten Entwurf der Stoffliste 'Pflanzen und Pflanzenteile' haben das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun auf ihren Internetseiten zur Diskussion gestellt.
Zunehmend werden Produkte in Verkehr gebracht, welche Pflanzen und Pflanzenteile oder Zubereitungen daraus enthalten, die bislang nicht als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat verwendet wurden. Dabei kann es sich um typische Arzneipflanzen wie beispielsweise Ginkgo und Ginseng oder um in Deutschland eher unbekannte exotische Pflanzen handeln.
Für Behörden, Lebensmittelunternehmer und Verbraucher stellt sich bei entsprechenden Produkten immer wieder die Frage, ob diese in Deutschland verkehrsfähig sind.
Eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz des BVL, der neben Vertretern der Bundesländer auch Mitarbeiter des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Bundesinstituts für die Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angehören, hat deshalb den Auftrag, Stofflisten zu erarbeiten, die Behörden, Lebensmittelunternehmern und Verbrauchern als Orientierungshilfen dienen können.
Bei der jetzt veröffentlichten Stoffliste 'Pflanzen und Pflanzenteile' handelt es sich um einen Entwurf. Verbände und die interessierte Öffentlichkeit können diesen noch bis Ende September kommentieren. Die Stoffliste ist für eine Fortschreibung offen, um neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Entwicklungen des Lebensmittelmarktes Rechnung zu tragen.
Der Entwurf der Stoffliste 'Pflanzen und Pflanzenteile' kann auf den unten aufgeführten Seiten eingesehen werden.
Die Online-Version der Liste finden Sie unter Stoffliste des Bundes und der Bundesländer.
Hintergrundinformationen:
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union. Außerdem ist es für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Zusammenwirken mit nationalen Behörden in anderen Mitgliedstaaten der EU setzt sich das BVL für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz ein.
Zusatzinformationen:
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL
Aktualisiert am 10.09.2010.
Permalink: https://www.internetchemie.info/news/2010/sep10/lebensmittel-stoffliste.php
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