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REACh und Recycling

Wenn aus Abfällen Chemikalien werden: REACh-Info 9 zum Recycling bei der BAuA erschienen.




Dortmund - Eigentlich fällt Abfall nicht unter das neue europäische Chemikalienrecht REACh.

Trotzdem bringt REACh für den Bereich Recycling umfassende Verpflichtungen mit sich.

Mit REACH-Info 9 "REACH und Recycling" gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Auskunftsstelle im REACh-Verfahren betroffenen Unternehmen jetzt eine Orientierungshilfe, damit sie ihre Verpflichtungen erfüllen können.

Abfall gilt gemäß der REACH-Verordnung nicht als Stoff, Gemisch oder Erzeugnis und ist daher von deren Regelungen ausgenommen. Wird Abfall aber recycelt, entstehen irgendwann wieder Stoffe oder Gemische, die dann unter REACH und somit normalerweise unter die Registrierungspflicht fallen. Unter bestimmten Bedingungen gilt aber eine Ausnahme von dieser Pflicht, und zwar dann, wenn der zurück gewonnene Stoff identisch mit einem bereits registrierten ist.

Für Recycling-Unternehmen ist es daher entscheidend zu klären, ab welchem Zeitpunkt ein Abfall wieder zu einem Stoff wird und wie sich feststellen lässt, ob ein identischer Stoff bereits registriert ist. Diese Bedingungen werden anhand konkreter Beispiele erläutert.

Das Kapitel "Informationspflichten" stellt außerdem dar, welche Informationen vorliegen sollten, welche entlang der Lieferkette an die Kunden weitergegeben werden müssen und ob gegebenenfalls Expositionsszenarien erforderlich sind. Darüber hinaus gibt die Broschüre Hinweise auf weiterführende Informationen.

Die Broschüre "REACH und Recycling" kann in kleinen Mengen kostenlos über das Informationszentrum der BAuA telefonisch, 0231 9071-2071, per Fax, 0231 9071-2070 oder E-Mail, info-zentrum@baua.bund.de, bezogen werden. Eine Version im PDF-Format gibt es zum Herunterladen im Internet auf der BAuA-Homepage (siehe unten).

 

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.


Zusatzinformationen:

BAuA:
REACh und Recycling.
In: REACh-Info 9; 1. Auflage, Dortmund, 2011, ISBN 978-3-88261-692-7, 48 Seiten, Papier, PDF-Datei [freier Download], DOI

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA, Dortmund

 


Aktualisiert am 05.10.2011.



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