Der Durchbruch für Stevia sei die Entscheidung allerdings noch nicht, urteilt Stevia Forscher Dr. Udo Kienle von der Universität Hohenheim. Denn in Lebensmittel dürfen nur vergleichsweise geringe Mengen verwendet werden. Auch Landwirte dürfen das Süßkraut noch nicht anbauen. Doch die Teilzulassung sei ein wichtiger Schritt für die Verbraucher, das Zukunftspotential der Pflanze sei weiterhin enorm.
Ab 3. Dezember 2011 dürfen Lebensmittel in den Handel gegeben werden, die mit Steviolglykosiden gesüßt wurden. So meldet es das Amtsblatt der Europäischen Union vom vergangenen Samstag.
Steviolglykoside sind Süßstoffe, die aus dem Süßkraut Stevia rebaudiana gewonnen werden.
Allerdings ist der Süßstoff nicht unbegrenzt freigegeben: Lebensmittel müssen sicherstellen, dass eine Tageshöchstdosis von 4 mg/kg Körpergewicht sogenannter Steviolequivalente beim Menschen nicht überschritten wird.
Auch der Anbau von Stevia in Europa ist damit noch nicht zugelassen.
Stevia-Forschung von Verbraucher-Aktzeptanz bis Agrar-Potential
In den Gewächshäusern der Universität Hohenheim ist Stevia - zu wissenschaftlichen Zwecken - schon seit Jahrzehnten heimisch: Seit fast 30 Jahren forscht Dr. Udo Kienle von der Universität Hohenheim um das süße Kraut, das ursprünglich aus Paraguay stammt.
In dieser Zeit erforschte er Anbau- und Verarbeitungsverfahren für den europäischen Markt. In Marktstudien lotete der Agrarwissenschaftler Verbraucher-Akzeptanz und Erwartung aus. Im Auftrag der EU untersucht Dr. Kienle, ob Stevia eine Einkommensalternative für Tabakbauern wäre. Sein Buch "Stevia rebaudiana - Der Zucker des 21. Jahrhunderts" erschien 2011 im Spurbuch Verlag.
Langer Zulassungsprozess aufgrund hoher Hürden
Aufmerksam verfolgte er deshalb, wie Stevia weltweit Fuß fasst - wenn auch zögerlich: In Japan wurde Stevia zulassungsfrei als Naturstoff zugelassen. Brasilien folgte in den 80 Jahren - auch ohne gesundheitliche Studien. Seit 1994 gibt es in den USA eine Sonderregelung. 2008 war die Schweiz erster europäischer Staat, der Steviolglykoside im Handel erlaubte.
Dass die EU-Zulassung erst jetzt kommt, beurteilt Dr. Kienle dennoch positiv: "Wenn es um menschliche Gesundheit geht, hat die EU zu Recht hohe Hürden gesetzt. Deshalb waren viele Studien nötig, um so eine Zulassung zu bekommen."
Lebensmittelkonzerne seien vor dem Dilemma gestanden, dass diese Studien kompliziert und kostspielig seien. "Gleichzeitig lässt sich das Endprodukt nicht patentieren, weil es natürlichen Ursprungs ist. Das hat viele abgeschreckt." Erste Studien aus den 80er Jahren, die eventuelle Probleme für die menschliche Gesundheit suggerierten, seien auch nicht hilfreich gewesen.
Absage an Verschwörungstheorien
Eine Absage erteilt Dr. Kienle gängigen Verschwörungstheorien, wonach eine mächtige Lobby den Süßstoff verhindern wollte. "Mein Eindruck ist, dass das Gerücht von Menschen stammt, die Stevia-Produkte illegal verkaufen. Mit einem Feindbild wie der Zuckerlobby lässt sich da mehr Geld machen."
Tatsächlich blühe auch in Deutschland der Handel mit Produkten, die offiziell als Badezusatz oder Kosmetika deklariert seien. "Lange Zeit hat einfach ein großes Unternehmen gefehlt, das das Produkt auf den Markt bringt. Jetzt ist der Coca-Cola-Lieferant Cargill aufgesprungen und hat das Projekt gestartet. Das könnte der Durchbruch sein", meint Dr. Kienle.
Entwicklungsbedarf in der Lebensmittel-Industrie
Die 100-Prozent-Stevia-Limo dürfte es trotzdem so schnell noch nicht geben. "Mit den Vorgaben der EU können ab Dezember maximal 30 Prozent des Zuckers ersetzt werden."
Außerdem gäbe es in der Lebensmittel-Industrie noch enormen Entwicklungsbedarf. "Die Herstellungsverfahren der Steviolglykoside sind noch nicht einheitlich genug. Jeder Hersteller macht es etwas anders und jedes Mal schmeckt der Stoff etwas anders. Das Problem ist, dass sie nicht jedem gleich schmeckt - und nicht mit jedem Produkt harmoniert."
Was Folgen in der Verbraucher-Akzeptanz hat. "Bei Studien mit verschiedenen Produkten hat ein Viertel der Tester alle Varianten abgelehnt. Ein weiteres Viertel war mit allen Produkten zufrieden. Die Hälfte aber unterschied sehr stark zwischen verschiedenen Produkten: Die Urteile reichten von sehr gut bis sehr schlecht."
Für den Experten selbst steht das persönliche Urteil fest: "Ich habe sie schon öfter probiert und finde es fantastisch! Das ist ein Geschmack, den man nie wieder vergisst."
Zusatzinformationen:
Amtsblatt der Europäischen Union:
Verordnung (EU) Nr. 1131/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Steviolglycosiden.
In: Ausgabe in deutscher Sprache; L 295, 54. Jahrgang, 12. November 2011, DOI
Quelle: Universität Hohenheim, Stuttgart
Aktualisiert am 14.11.2011.
Permalink: https://www.internetchemie.info/news/2011/nov11/stevia-zulassung.php
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