PES-SOLID ist die Handelsbezeichnung (Solvay) einer festen Substanz, die chemisch als Reaktionsprodukt aus Borax, Wasserstoffperoxid, Acetanhydrid und Essigsäure beschrieben wird. Chemisch gesehen handelt es sich um ein persäurehaltiges Boratsalz, welches beim Auflösen bzw. beim Kontakt mit Wasser sofort 25 bis 30 Gewichtsprozente Peressigsäure freisetzt.
PES-SOLID wurde für die Funktion als Dekontaminationsmittel sowohl gegen biologische als auch chemische Wirkstoffe entwickelt. Die freigesetzte Peressigsäure reagiert auf Grund ihrer starken Oxidationsfähigkeit ohne Verzögerung mit den Bedrohungsstoffen und macht diese unschädlich.
Weiterentwicklungen sind Dekontaminationsformulierungen zum Beispiel mit Tensiden, die zu einem hohen Prozentsatz gegen Sporen von Bacillus anthacis, Bacillus thuringiensis (inklusive Al Hakam) - auch in getrockneter Form auf Oberflächen - wirken.
Bezeichnungen und Identifikatoren
PES-SOLID
420-070-1
Weitere Bezeichnungen, Synonyme
Feste Peressigsäure
Englische Bezeichnung
PES-SOLID
Solid Peracetic Acid; Reaction product of: borax, hydrogen peroxide, acetic acid anhydride and acetic acid; Triphenyliodoethylene
Handelsnamen; Präparate
PESSolid
Wirkstoff PES-SOLID
ATC-Code:B06AX02
Gefahren-Hinweise nach GHS
(Allgemeine Hinweise ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit! Die Angaben ersetzen weder das Sicherheitsdatenblatt Chemikalien noch eine Gefährdungsbeurteilung, sondern geben eine allgemeine Übersicht hinsichtlich der Gefährdung durch den Gefahrstoff.)
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise (H-Sätze):
H242Erwärmung kann Brand verursachen.
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H312
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H314
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H332
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H400
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Die Substanz kann durch die Haut in den Körper gelangen und zu gesundheitlichen Schäden führen.
Kennzeichnung in der EU: Siehe ECHA Substance Infocard 100.101.878.
Hinweis: Die Kennzeichnungspflicht gemäß CLP-Verordnung gilt unter anderem nicht für bestimmte Stoffe und Gemische für Endverbraucherinnen und Endverbraucher, die in Form von Fertigerzeugnissen vorliegen, wie zum Beispiel Arzneimittel, Tierarzneimittel, Kosmetika, bestimmte Medizinprodukte und medizinische Geräte, Lebensmittel oder Futtermittel sowie bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe oder Aromastoffe. Hier sind gegebenenfalls gesonderte rechtliche Vorschriften einzuhalten.
Externe Informationsquellen
Literatur und Quellen
[0] - Fach- und Forschungsartikel in wissenschaftlichen Zeitschriften via PubMed: Triphenyliodoethylene.
[1] - T. L. Buhr et al.:
Decontamination of materials contaminated with Bacillus anthracis and Bacillus thuringiensis Al Hakam spores using PES‐Solid, a solid source of peracetic acid.
In: Journal of Applied Microbiology, (2013), DOI 10.1111/jam.12253.
[2] - T. L. Buhr et al.:
Decontamination of materials contaminated with Francisella philomiragia or MS2 bacteriophage using PES‐Solid, a solid source of peracetic acid.
In: Journal of Applied Microbiology, (2014), DOI 10.1111/jam.12540.
Letzte Änderung am 16.05.2023.
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